Was gilt für die Kennzeichnung von Anschlagdrahtseilen?

Nach DIN EN 13414-1 ist jedes Anschlagseil lesbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnung muss folgende Informationen enthalten:

  • Herstellerkennzeichen
  • Zuordnung zur Prüfbescheinung (keine Rückverfolgbarkeit!)
  • Tragfähigkeit(en)
  • CE-Kennzeichnung

Anschlagseile aus Stahldraht müssen als Einheit nur einmal gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung auf einer Pressklemme oder auf einem Tragfähigkeitsanhänger ist ausreichend. Die erweiterte Kennzeichnung aller Pressklemmen (häufige Anwendung in der Praxis) ist regelkonform und zulässig.