Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die neue europäische Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG bringt zahlreiche Veränderungen mit sich. Danach sind sowohl Anschlagmittel und ihre Bestandteile als auch Ketten, Seile und Gurte für Hebezwecke "Maschinen" im Sinne der Richtlinie und müssen mit einem CE-Zeichen versehen werden. Diese Zuordnung ergibt sich aus Artikel 2 d) und 2 e) der nunmehr gültigen Richtlinie.